Aufkleber CH gross

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CH Aufkleber gross

Gemäss der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Kleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen. Dieses Landeskennzeichen muss auf dem Fahrzeug (Autos und Motorräder) sowie auf Anhängern angebracht sein.

 

Das Gesetz sieht nur eine Grösse vor für das Landeskennzeichen CH nämlich das grosse Format:

 

Diese Anforderung ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr (1968), welches die Schweiz ratifiziert hat. Dieser internationale Vertrag erlaubt es, eine unverwechselbare Staatsangehörigkeit direkt auf das Nummernschild zu integrieren, was mittlerweile bei den europäischen Nummernschildern der Fall ist.

 

Gemäss diesem Vertrag erfüllt ein Landeswappen auf dem Nummernschild die Anforderungen eines Landeskennzeichens nicht. Somit bleibt für die Schweiz als einzig gültiges (und damit obligatorisches) Unterscheidungsmerkmal der CH-Kleber.

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